*Eine hohe Wahrscheinlichkeit ist zu einer Beurteilung ausreichend genau.
Die folgenden Fotos zeigen einige Beispiele zu Ursachen von Schimmelbildungen:
unzureichendes Lüften NUTZERFEHLVERHALTEN | BAUMANGEL | NUTZERFEHLVERHALTEN | Wasserschaden (Rohrbruch) BAUMANGEL |
Die Beurteilung von Schimmelbildungen und Feuchtigkeitsschäden ist wie folgt durchzuführen:
Grundlage ist die Beurteilung der Bausubstanz, die nach den Regeln und Vorgaben der zur Bauzeit (Fertigstellung) gültigen Vorschriften durchzuführen ist.
Es ist der Wärmeschutz, der Feuchteschutz, Wärmebrücken sowie die Beheiz- und Belüftbarkeit der Räumlichkeiten und eventuelle Bauschäden, z.B. Rohrbrüche oder Putzabplatzungen (Schäden an der Fassade) oder ähnliches zu bewerten.
Der Wärmeschutz ist nach dem für das Baujahr gültigen Wärmeschutzverordnung/ Energieeinsparverordnung bzw. der DIN 4108 nachzuweisen. Der Feuchteschutz ist nach der, zum Baujahr gültigen, DIN 4108 durchzuführen.
Wärmebrücken richten sich ebenfalls nach den beiden letztgenannten Normen.
Die mathematischen Berechnungsmethoden sind allerdings nach heutigem Standard, da Wärmebrückenberechnungen nach damaligen Verfahren nur sehr ungenau bestimmt werden konnten.
Liefern alle technischen Nachweise und Begutachtungen kein negatives Ergebnis, ist ein Nutzerfehlverhalten zwar nicht einwandfrei nachgewiesen, aber durch Ausschlussverfahren als sehr wahrscheinlich zu unterstellen.
1. Untersuchung und Beurteilung von Bauschäden
2. Beurteilung der Beheizung und Belüftung
3. Nachweis des Wärmeschutzes
4. Nachweis des Feuchteschutzes
5. Untersuchung von Wärmebrücken
Für den normalen Nutzer mag die oben beschriebene Untersuchungsmehthode sehr theoretisch sein. Es wäre doch so einfach die moderene Technik der Thermograpfiekamera zu Nutzen und die vermeidlichen Wärmebrücken zu ermittelt.
In vielen Gutachten steht dann: "Ursache der Schimmelbildung sind Wärmebrücken"
Ob diese jedoch zu Bauzeit zulässig waren oder nicht geht aus diesen Aufnahmen nicht hervor !
Hier hat die Thermografie seine Grenzen: