Dies gilt bei Bauleistungen (auch bei Kauf von Neubauten) im Rahmen der VOB sowie im BGB !
Nun stellt sich die Frage ob das Werk abgenommen werden kann, es also mangelfrei ist oder ob Mängel zur Nachbesserung geltend gemacht werden müssen. In manchen Fällen muss die Abnahme sogar verweigert werden.
Wir unterstützen Sie bei dieser Abnahme.
Wir nehmen am Abnahmetermin mit Ihnen Teil oder bereiten diesen mit Ihnen gemeinsam vor.