„.. auch zwanzig Jahre nach Fertigstellung“
Im einen Wohnraum befindet sich auf einer ovalen Fläche, mit einem Durchmesser von ca. 1,25 m bis 1,50, eine Ablösung des Gipsputzes an der Stahlbetondecke des Raumes. Die Putzablösung beginnt an der Trennwand zum Treppenhaus und verläuft in Richtung Raummitte. Putzreste waren noch auf den Boden vorhanden.
Die sichtbare Betonfläche der Ortbetondecke zeigt Reste einer rötlichen Haftbeschichtung, die im Schadensbereich, teilweise eine netzartige Struktur, mit sichtbaren grauen Betonflächen, aufweist. Andere Bereiche weisen einen weißlichen Belag auf. Die Bruchkanten zeigen weitere Ablösungen des Gipsputzes an.
Die vom Boden entnommene Putzprobe zeigt die folgenden Besonderheiten:
a) Die Putzschichten sind 2-lagig mit Stärken von 3 bzw. 5 mm aufgetragen.
b) Die Oberfläche der Haftseite zeigt ebenfalls „rötliche“ Rest der Haftbeschichtung.
Bild: Decke mit Putzablösungen
Die deutlich sichtbaren rötlichen Rückstände der Haftbrücke auf der Putzprobe zeigen, dass der Schaden auf das Versagen der Haftbrücke und den damit nicht gewährleisteten Haftverbund, zurückzuführen ist.
Ursachen hierfür können z.B. sein:
Eine genaue Ursachenermittlung ist durch verschiedene weitere Prüfungen möglich. Hierzu gehören Untersuchungen mittels Licht- oder Rastelektronenmikroskopie, von Proben der Grenzfläche zwischen Putz und Beton sowie die Bestimmung der Karbonatisierungstiefe an Bohrkernen, der Verseifung der Haftbrücke oder der Porenverteilung des Putzes.
Da alle o.g. Ursachen und deren Untersuchungsmethoden zu einer Nichtbeachtung von Feuchtigkeit zur Bauzeit führen – und die Verjährung bereits abgelaufen ist – macht eine weitere Verfolgung der Ursache nach meiner Einschätzung keinen Sinn.