Beim Kauf eines neugebauten Hauses oder einer Wohnung sowie bei Bau- und Handwerksleistungen, ist der Bauträger oder Handwerker verpflichtet, Mängel die im Gewährleistungszeitraum* auftreten, auf eigene Kosten zu beseitigen**.
Vor Ablauf dieser Frist sollte rechtzeitig*** eine Begehung des Objektes statt finden, in welcher die Mängel festgestellt und dokumentiert werden. Im Rahmen eines Gutachten beurteilen wir die Feststellungen, um Diskussionen über die Verantwortlichkeiten zu vermeiden. Ggf. Schätzen wir die Kosten einer Mangelbeseitigung.
Mit unserem Gutachten lassen sich Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger bzw. Handwerker leichter durchsetzen.
wird die Mangelbeseitigung durch den Bauträger oder Auftragnehmer durchgeführt, überwachen wir die Ausführung und prüfen die entsprechende Qualität der Arbeiten.
* Nach VOB 4 Jahren; nach BGB 5 Jahre
** Sofern er diese zu vertreten hat !
*** wir empfehlen mind. 3-6 Monate da nach Ablauf keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.