Auf den Fotos ist eine Balkonanlage aus Stahlbeton (Baujahr um ca. 1955-1965) zu erkennen. Durch den damals nahezu üblichen nachlässigen Umgang mit Betonstahlarbeiten (Mangelnde Betonüberdeckung; Falsche Lage der tragenden Bewehrungsstähle usw.) musste die Balkonplatte durch Stahlstützen abgestützt werden. Das Begehen der Balkone musste den Mietern untersagt werden.
Das zweite Foto zeigt die Balkonanlage, nachdem die mangelhaften Betonplatten abgebrochen wurden, als eine Stahlkonstruktion mit aufgelegten Fertigteilplatten. Die Konstruktion wurde auf neue Einzelfundamente bzw. auf die Aussenwände einen Bestandanbaus gegründet.