Ingenieure und Sachverständige
Mainz - Berlin

Ursachen einer Schimmelbildung - Nutzerfehlverhalten oder Baumangel?

 

Ob ein Nutzerfehlverhalten bei einer Schimmel- oder Feuchtigkeitsbildung vor liegt, ist durch den Sachverständigen nicht direkt nachzuweisen.
(Wie oft und vor allem wie gelüftet wird, wird schließlich von jedem individuell eingeschätzt.) 

Ein Nutzerfehlverhalten kann nur nach einem Ausschlussprinzip mit hoher Wahrscheinlichkeit* unterstellt werden, sofern keine der folgenden Kriterien negativ beantwortet werden. 

*Eine hohe Wahrscheinlichkeit ist zu einer Beurteilung ausreichend genau.


Die folgenden Fotos zeigen einige Beispiele zu Ursachen von Schimmelbildungen:

unzureichendes Lüften

NUTZERFEHLVERHALTEN


materialbedingte Wärmebrücke

BAUMANGEL

geometrische Wärmebrücke

NUTZERFEHLVERHALTEN

Wasserschaden (Rohrbruch)

BAUMANGEL

Die Beurteilung von Schimmelbildungen und Feuchtigkeitsschäden ist wie folgt durchzuführen: 

Grundlage ist die Beurteilung der Bausubstanz, die nach den Regeln und Vorgaben der zur Bauzeit (Fertigstellung) gültigen Vorschriften durchzuführen ist.

Es ist der Wärmeschutz, der Feuchteschutz, Wärmebrücken sowie die Beheiz- und Belüftbarkeit der Räumlichkeiten und eventuelle Bauschäden, z.B. Rohrbrüche oder Putzabplatzungen (Schäden an der Fassade) oder ähnliches zu bewerten.

Der Wärmeschutz ist nach dem für das Baujahr gültigen  Wärmeschutzverordnung/ Energieeinsparverordnung bzw. der DIN 4108 nachzuweisen. Der Feuchteschutz ist nach der, zum Baujahr gültigen, DIN 4108 durchzuführen.

Wärmebrücken richten sich ebenfalls nach den beiden letztgenannten Normen. 
Die mathematischen Berechnungsmethoden sind allerdings nach heutigem Standard, da Wärmebrückenberechnungen nach damaligen Verfahren nur sehr ungenau bestimmt werden konnten.

Liefern alle technischen Nachweise und Begutachtungen kein negatives Ergebnis, ist ein Nutzerfehlverhalten zwar nicht einwandfrei nachgewiesen, aber durch Ausschlussverfahren als sehr wahrscheinlich zu unterstellen.

Die Beurteilung gliedert sich in folgende Schritte:

1.   Untersuchung und Beurteilung von Bauschäden

2.   Beurteilung der Beheizung und Belüftung

3.   Nachweis des Wärmeschutzes

4.   Nachweis des Feuchteschutzes

5.   Untersuchung von Wärmebrücken 



Grenzen der Thermografie bei der Ursachenermittlung von Schimmelbildungen

Für den normalen Nutzer mag die oben beschriebene Untersuchungsmehthode sehr theoretisch sein. Es wäre doch so einfach die moderene Technik der Thermograpfiekamera  zu Nutzen und die vermeidlichen Wärmebrücken  zu ermittelt. 

In vielen Gutachten steht dann: "Ursache der Schimmelbildung sind Wärmebrücken"

Ob diese jedoch zu Bauzeit zulässig waren oder nicht geht aus diesen Aufnahmen nicht hervor !

Hier hat die Thermografie seine Grenzen:

  • Der Nachweis der Zulässigkeit, bzw. der Vergleich mit der jeweiligen Vorschrift, ist nur theoretisch, rechnerisch zu führen ! 
  • Randbedingungen der Vorschriften (Normtemperaturen, Windgeschwindigkeit) kommen nur nur selten vor.  
  • Thermografie ist nur bei einem entsprechenden Temperaturgefälle anwendbar.  
  • Andere Wärmequellen, wie z.B. Heizflächen oder von der Sonne gewärmte Wände verfälschen die Ergebnisse !
  • Die Interpretation der Aufnahmen ist oft schwierig.

 

Thermografie ist zum fachgerechten Nachweis der Ursachen von Schimmelbildungen ungeeignet !




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