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Mainz - Berlin

Schimmelbildungen - Wärmebrücke

Baumangel: Wärmebrücke

„Wärmebrücke durch fehlende Dämmung an Betonbauteilen“

Über dem Fenster zeigt sich eine rechteckige Schimmelbildung in Fensterbreite – Höhe ca. 25 cm

Sachverhalt: In einem Wohngebäude – Baujahr um 1980 – sind Schimmelbildungen am Fenstersturz des Schlafzimmerfensters entstanden. Die Wohnung wurde nach Auszug der Mieterin untersucht.

Allgemein: Das einstöckige Gebäude wurde in massiver Bauweise erstellt. Die Wände bestehen aus verputzten Hohlblockmauerwerken. Die Bodenplatte aus Stahlbeton. Überdeckt wird das Objekt mit einem Satteldach aus Holzbindern, mit Wellplatteneindeckung und einer gedämmten Unterdecke. Der Stahlbetonsturz besitzt (bestätigt durch Klopfprobe) keine Außendämmung.

Die folgende Konstruktionsskizze zeigt den Aufbau als Querschnitt durch die Außenwand.

Grundlagen der Beurteilung: Die Beurteilung richtet sich nach der Wärmeschutzverordnung 1977, die zur Bauzeit um 1980, für den Bauherren bereits verbindlich einzuhalten gewesen wäre. Forderungen der Wärmeschutzverordnung 1977/1982.
Die Wärmeschutzverordnung 1977 wurde eingeführt mit dem Ziel der Energieeinsparung und ergänzte die davor gültigen Bestimmungen (DIN 4108), zur Erhaltung von hygienisch einwandfreien Verhältnissen. Es wurden höhere Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten gesetzt.

  • für Wände einschl. Fenster galt ein Wert: km, W+F = 1,20 (W/m² * K) reduziert für Wände bei einem Fensteranteil bis zu ca. 20 %: k W = 0,8-0,85 (W/m² * K)
  • für Kellerdecken o. Bodenplatten: kG = 0,55 (w/m² * K) 1 Wärmedurchgangskoeffizient ~ Messgröße für den Energiedurchgang (Wärme) durch einen Baustoff
  • für Dachdecken kD = 0,30 (W/m² * K)

Wärmebrücken sind nach DIN 4108 zu behandeln: Hier wird gefordert, dass für die Bereiche von Wärmebrücken die Anforderungen nach Tabelle 1 einzuhalten sind. Für Wände ist an der ungünstigsten Stelle ein Wärmedurchgangskoeffizient von k W = 1,32 (W/m² * K).

Beurteilung: Für die bereits im obigen Text genannten maßgebenden Konstruktionen lt. Zeichnung auf Anlage 2 werden die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung sowie der DIN 4108 für die Wärmebrücke nachgerechnet.

Es ergeben sich folgende Werte:

  • Außenwand Σ1/ΛK-wert: 0,861,16> 0,8-0,85
  • Fenstersturz (ungünstige Stelle, Wärmebrücke) Σ1/ΛK-wert: 0,581,73> 1,32


Sowohl die max. Werte für die Wände als auch für die Wärmebrücke werden überschritten!

Stellungnahme: Die Schimmelbildungen sind auf Baumängel zurückzuführen. Die schon zu Bauzeit gültigen Bestimmungen –  Wärmeschutzverordnung 2 – sind nicht eingehalten worden. Die Dämmwerte, der verwendeten Baustoffe der Wand, sind zu gering.

Die Schimmelbildung am Fenstersturz ist eindeutig als Wärmebrücke zu erkennen. Es bildet sich Tauwasser durch die kalte Oberfläche des Bauteiles. Hieraus entwickelt sich Schimmel. Eine Außendämmung am Fenstersturz, die zur Bauzeit hätte eingebaut werden müssen, ist nicht vorhanden. Eine Schimmelbildung, wie hier an den durchgehenden Stahlbetonteilen, ist hier unvermeidbar.

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