Ingenieure und Sachverständige
Mainz - Berlin

Wärmebrücken zulässig oder unzulässig !

Grundstätze 

 

Ob eine Wärmebrücke ursächlich für ein Schimmel- oder Feuchteschutzproblem ist hängt davon ab, ob die Wärmebrücke zulässig oder unzulässig ist.  

Wärmebrücken sind  nach den Vorgaben, der zur Bauzeit (oder Modernisierung) gültigen Normen und Vorschriften (DIN 4108), zu beurteilen. 

Beurteilungsmaßstab ist die auf der Bauteilinnenseite entstehende Temperatur bei festgelegten Klimabedingungen. 

Die Nachweise sind rechnerisch*, mit entsprechender Software, mit den folgenden Klimabedingungen zu führen: 

 

für Gebäude mit einem Baujahr ab 1981:
DIN 4108-3
Außenklima:   -15 °C
Innenklima:     20 °C                         
Wind:                5 m/s
Die auf der Bauteilinnenseite rechnerisch mindestens zu erreichende Temperatur beträgt: 9,3 ° C

 

 

für Gebäude mit einem Baujahr ab 2002:
DIN 4108-2, bzw. DIN 4108-3
Außenklima:    -5 °C
Innenklima:     20 °C                         
Wind:                5 m/s
Die auf der Bauteilinnenseite rechnerisch mindestens zu erreichende Temperatur beträgt: 12,6° C

 

Werden die jeweiligen Mindesttemperaturen unterschritten ist wie Wärmebrücke unzulässig !

Die folgende Abbildung zeigt die Berechnung einer Zulässigen Wärmebrücke:




*Die Gefahr von Wärmebrücken ist in der DIN 4108 – Ausgabe Mai 1960 - erstmals erwähnt. Ein Nachweis bzw. eine mathematische Berechnung ist erst im Verlauf der letzten 10 Jahre mit ausreichender wissenschaftlicher Qualität erforscht worden. Frühere Berechnungsmethoden sind nach heutigen Wissensstand unbrauchbar. 

Es ist nicht besonders verwunderlich, dass der Umgang mit Wärmebrücken erst in der jüngeren Vergangenheit fach- und sachgerecht erfolgte. Zu früheren Zeitpunkten waren besondere Dämmungen in Bereich von Wärmebrücken nicht möglich, da deren Wirkung nahezu unbekannt war.


Anrufen
Email